Verhinderungspflege

Die Betreuung von Angehörigen kann psychisch und physisch ehr anspruchsvoll sein. Dem Gesetzgeber ist die Herausforderung bewusst. Deshalb existiert ein gesetzlicher Anspruch auf Verhinderungspflege für pflegende Angehörige, um eine Erschöpfung sowie Krankheit vorzubeugen. Falls sie vertreten werden müssen, kümmern wir uns von Pflegedienst Hamdorf dass Ihr Angehöriger weiterhin bestens versorgt und betreut wird. Sie planen, in den Erholungsurlaub zu fahren?

Nutzen sie ihren Anspruch auf Verhinderungspflege. Wir kümmern uns gerne um ihre Angehörigen.

Verhinderungspflege
Häusliche Pflege

Leistungen der Verhinderungspflege

Es fällt uns allen schwer, einen pflegebedürftigen Angehörigen allein zu lassen. Deshalb bieten wir ihnen von Pflegedienst Hamdorf eine verlässliche Alternative. Lassen Sie uns über Gewohnheiten und Rituale, die erbracht werden sollen, sprechen. Wir garantieren ihnen eine fachgerechte und liebevolle Pflege, damit ihre Angehörigen die ersehnte Auszeit unbesorgt durchführen können.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Hilfe bei körperbezogenen Pflegemaßnahmen
  • Unterstützung im Haushalt bis hin zur Haushaltsführung
  • Mobilitätserhaltung und -verbesserung
  • Unterstützung bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme
  • Begleitung zu sozialen und kulturellen Anlässen

Kosten der Verhinderungspflege

Die Pflegekasse zahlt für die Verhinderungspflege kosten in Höhe von 1.612 Euro pro Jahr. Falls die Ersatzpflegekraft zum Haushalt gehört oder mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist, zahlt die Pflegekasse den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes für den entsprechenden Pflegegrad. Zusätzlich kann seit 2015 ein Teil des gesetzlichen Anspruchs auf stationäre Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege umgewandelt werden. Somit ist es möglich, bis zu 56 Tage Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Dafür stehen max. 2.418 Euro an Unterstützung durch die Pflegekasse zur Verfügung. Entlastungsbeträge (125 Euro monatlich), welche nicht in Anspruch genommen wurden Summieren sich auf und können anerkannten Pflegedienste wie Pflegedienst Hamdorf GmbH mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weiterbezahlt. Am ersten und am letzten Tag der Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse den vollen Satz.

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Pflegerin

Warum sie sich für uns entscheiden sollten

  • Wir pflegen Sie Zuhause
  • Keine Mindestlaufzeit, keine Kündigungsfrist
  • Planung jeder einzelnen Versorgung durch pflegerische Fachkraft
  • Schnell und unkompliziert
  • 24 Stunden Rufbereitschaft
  • Fester Ansprechpartner vor Ort
  • Anerkannter Pflegedienst: Die von uns erbrachten Leistungen können direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden

Häufige Fragen

Gründe für die Inanspruchnahme können sein: Urlaub, Krankheit, Rehamaßnahmen, aber auch ein Theaterbesuch, Teilnahme an einem Pflegekurs usw. Allerdings müssen die pflegenden Angehörigen nicht zwingend einen Grund für die Inanspruchnahme einer Urlaubsvertretung/Verhinderungspflege angeben. Ansonsten gelten folgende Voraussetzungen:

  • Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen.
  • Der zu Pflegende muss durch eine private Pflegeperson (Angehörige oder Freunde) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein. Der Beginn der Pflegezeit wird meist mit dem Zeitpunkt der Genehmigung der Pflegestufe / des Pflegegrades gleichgesetzt. (Tritt ein erneuter Fall ein, der eine Pflegevertretung erfordert, entfällt die 6-monatige Wartezeit.)
  • Wird der zu Pflegende ausschließlich über einen Pflegedienst betreut und nicht von den Angehörigen, können die Angehörigen keine Ersatzpflege beantragen.

Der Antrag für die Verhinderungspflege nach dem § 39 SGB XI sollte rechtzeitig vor einem Pflegebedarf bestehen. Der Antrag muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Fügen sie, falls vorhanden einen Kostenvoranschlag, bei der die Leistungen und finanziellen Aufwendungen für eine Verhinderungspflege aufführt. Sie möchten nachträglich ihre Verhinderungspflege zurückerstattet bekommen? Dann übermitteln sie einfach alle Rechnungen und Quittungen an die Pflegekasse.

Für die Ersatzpflege kann auch noch 50 % der Kurzzeitpflege angerechnet (kombiniert) werden, sofern für diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Somit würde sich der bereitgestellte Betrag für die Pflegevertretung von 1.612 Euro auf 2.418 Euro erhöhen.

Der Anspruch auf Ersatzpflege beträgt maximal 6 Wochen (42 Tage).

Die Verhinderungspflege umfaßt die Bereiche:

  • Grundpflege
  • Behandlungspflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

Wir befragen sie in einem kostenlosen Beratungsgespräch nach ihrer individuellen Betreuungssituation sowie die Rahmenbedingungen der Unterstützung. Hierzu zählen u. a. der Gesundheitszustand der zu betreuenden Person, mögliche Einsatzzeiten, aber auch persönliche Wünsche und Interessen. Nachdem wir diese Informationen ausgewertet haben, prüfen wir, welche Pflegekräfte den Anforderungen und Wünsche am besten abdecken können und setzen diese als Ihre feste Pflegekraft ein.

Wir vom Pflegedienst Hamdorf haben uns auf die individuelle Begleitung, Betreuung und Pflege spezialisiert. Unser Pflegepersonal ist immer dann für Sie da, wenn Sie es wünschen am Tag, am Abend, in der Nacht oder am Wochenende. Wir stehen Ihnen bei Notfällen 24 Stunden täglich zur Verfügung.

Sollte Ihre Bezugspflegekraft krank werden, werden wir Ihnen einen Ersatz bzw. eine Vertretung anbieten und somit Ihre Versorgung weiterhin sicherstellen.

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