Was ist eine Pflegeberatung?

Die Pflegeberatung ist eine gesetzliche Leistung, auf die Pflegebedürftige einen Anspruch haben und die dazu dienen soll, pflegebedürftige sowie deren Angehörige bestmöglich über ihre Situation aufzuklären.

Die Pflegeberatung dient dazu, Fragen zu klären, wie z. B.:

  • Wie organisiere ich die Pflege?
  • Kann der Pflegebedürftige zu Hause wohnen bleiben?
  • Und welche Unterstützung steht uns eigentlich zu?

Wo wird die Pflegeberatung durchgeführt?

Die Pflegeberatung wird je nach Absprache mit dem Interessenten in der häuslichen Umgebung oder aufgrund von COVID-19 telefonisch durchgeführt.

Verhinderungspflege
Häusliche Pflege

Leistungen der Pflegeberatung

Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen hat oder selbst pflegebedürftig ist, der weiß, wie schwierig es zum Teil ist, sich im Wirrwarr der Pflegemöglichkeiten zurechtzufinden. Genau hierfür bieten wir vom Pflegedienst Hamdorf eine kostenlose Pflegeberatung an. Wie, was und wo genau das funktioniert, erklären wir Ihnen hier.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI
  • Aufklärung über die Pflegeleistungen vom Bund
  • Unterstützung beim Antrag bzw. bei der Antragstellung auf Pflegebedürftigkeit und zur Erteilung eines Pflegegrades
  • Erläuterungen zum Anspruch auf Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel aller Art
  • Erstellung von Pflegezielen
  • Prüfung der aktuellen Pflegequalität
  • persönliche Beratung und Informationen zur Pflege und zu Pflegeleistungen
  • Anleitung der Angehörigen in Pflegefragen

Kosten der Pflegeberatung

Die Kosten für eine Pflegeberatung übernehmen die Pflegekassen. Der Versicherte muss dafür nicht in Vorkasse treten, da die Pflegedienste mit der Pflegekasse abrechnen. Kosten für Pflegekurse nach § 45 sowie Beratungsbesuche nach § 37.3 werden von den Pflegekassen übernommen.

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Pflegerin

Warum sie sich für uns entscheiden sollten

  • Wir pflegen Sie Zuhause
  • Keine Mindestlaufzeit, keine Kündigungsfrist
  • Planung jeder einzelnen Versorgung durch pflegerische Fachkraft
  • Schnell und unkompliziert
  • 24 Stunden Rufbereitschaft
  • Fester Ansprechpartner vor Ort
  • Anerkannter Pflegedienst: Die von uns erbrachten Leistungen können direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden

Häufige Fragen

Anspruch auf die Pflegeberatung haben Versicherte, die schon Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, sowie deren pflegende Angehörige.

Ja für Hilfsbedürftige mit Pflegegrad gibt es die gesetzlich festgelegten Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI.

Pflegegrad Beratungszeiträume
1 /
2 Alle 6 Monate
3 Alle 6 Monate
4 Alle 3 Monate
5 Alle 3 Monate
Beratungsgespräch

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